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ARTIKELINFO
Datum
04.12.2020
Technologie
04.12.2020
IVECO klärt auf – Nachtfahrverbot ab 01.01.2021 in Tirol gilt NICHT für IVECO Erdgasfahrzeuge!

Wie die Tiroler Landesregierung im Landesgesetzblatt informierte, sind ab 1. Januar 2021 Transitfahrten von schweren Lkw der Schadstoffklasse Euro VI nachts auf einem Teil der Inntal-Autobahn A 12 verboten. Das nächtliche Fahrverbot für Transit-Lkw der Euronorm VI gilt ab 2021 auf der A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis westlich von Innsbruck (Zirl), weshalb Fahrten über die A 13 Brennerautobahn dann nicht mehr möglich sind. Lkw dürfen nur über die A 12 in eine Kernzone entlang dieser Autobahn liefern, wie beim sektoralen Fahrverbot.

In der sogenannten inneren Kernzone (Bezirke IM, IL, I, KU, SZ) dürfen Lkw entladen oder beladen, wenn sich die Quelle oder das Ziel in der Kernzone befindet. In der erweiterten Kernzone sind künftig Fahrten über die A 12 nur zulässig, wenn sie innerhalb dieser Zone beginnen und zugleich auch enden. Dies betrifft die Bezirke KI, LA, LZ, RE, ZE sowie acht Regionen in Bayern und Südtirol.

Neben den in den Tiroler IG-L-Verordnungen ausdrücklich genannten Ausnahmen (etwa für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und für Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie) bestehen auch Ausnahmen von den Fahrverboten, die sich unmittelbar aus dem Immissionsschutzgesetz-Luft des Bundes (IG-L) ergeben.

Mit § 14 Abs. 2 Z. 5 IG-L werden weitere Fahrzeuge mit Alternativantrieb von zeitlichen und räumlichen Beschränkungen des Verkehrs (dazu zählen laut Legaldefinition in § 14 Abs. 1 IG-L auch das sektorale Fahrverbot und die Euroklassenfahrverbote, ebenso das Nachtfahrverbot) ausgenommen. Konkret werden in dieser Bestimmung folgende Fahrzeuge genannt:
„Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie Plug-in-Hybrid Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen.“

Nach Auffassung der Abteilung Umweltschutz fallen somit monovalente Erdgasfahrzeuge nicht unter die Fahrverbote der Tiroler Schwerverkehrsverordnungen nach dem IG-L und zwar unabhängig davon, in welchem Aggregatzustand sich der Treibstoff Erdgas in den Tanks der Fahrzeuge befindet. Es sind also sowohl monovalente CNG-Lkw als auch monovalente LNG-Lkw, also alle Varianten des IVECO S-WAY NP, Stralis NP und Eurocargo NP mit Euro VI Motor, von sämtlichen Fahrverboten nach IG-L ex-lege ausgenommen.

Nicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die sowohl mit Erdgas als auch Diesel betrieben werden (bivalenter Antrieb), weil die gesetzliche Ausnahme nur Fahrzeuge mit „monovalentem“ Methangasantrieb erfasst.

Das zitierte Gesetz ist hier einsehbar.